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"Wir wissen seit langem, dass es kaum möglich ist, Geld nach Kuba zu überweisen oder mit Kuba Geschäfte zu machen."

Zeugenaussage von Angelika Becker im Namen des Netzwerk Cuba / Deutschland


Angelika Becker Wir wissen seit langem, dass es kaum möglich ist, Geld nach Kuba zu überweisen oder mit Kuba Geschäfte zu machen. Schon 2014, also vor fast 10 Jahren, mussten wir erkennen, dass es unmöglich ist, Geld innerhalb Europas, also von Deutschland nach Großbritannien, damals Mitglied der Europäischen Union, zu überweisen, wenn im Namen des Empfängers oder im "Betreff" "Kuba" steht.

2014 wollten wir das Tribunal für die Freilassung der Cuban Five in London unterstützen, Empfänger CSC - Cuba Solidarity Campaign - und hatten 4.000 € über die Postbank überwiesen. Es kam eine kurze E-Mail, ohne Angabe von Gründen, dass eine Überweisung nicht möglich sei. In einem Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass die US-Gesetze das Hindernis darstellen.

Der Vorstand des Netzwerks bat die Postbank um eine schriftliche Erklärung für die Ablehnung des Transfers.

Ich zitiere aus der Antwort vom 13. Februar 2014: "Solche Überweisungen werden aus verfahrenstechnischen Gründen in Zusammenarbeit mit einer Bank in den USA getätigt. Dort werden Zahlungen mit Bezug zu Kuba sehr kritisch bewertet, weshalb wir davon ausgehen müssen, dass diese Zahlungen eingefroren werden. Dabei spielt es keine Rolle, was der Bezug zu Kuba, der Bestimmungsort oder der "Gegenstand" ist. Deshalb überweisen wir solche Zahlungen im Interesse unserer Kunden nicht". Postbank Saarbrücken.

Unser nächster Schritt: eine Intervention bei der staatlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Ich zitiere aus der Antwort vom September 2014: "Es ist offensichtlich, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, Überweisungen für ihre Kunden vorzunehmen. Aber wenn ein Kreditinstitut im Einzelfall die Maßnahme mit nachvollziehbaren Gründen ablehnt, gibt es keine Möglichkeit, auf das Institut Einfluss zu nehmen".

Wir waren der Meinung, dass dies eine Verletzung der europäischen Rechte darstellt, und hatten deshalb einen Brief an die Europäische Kommission geschrieben, um zu prüfen, ob dies eine Verletzung der europäischen Verordnung Nr. 2271/96 darstellt. Die Antwort: Der Fall ist angenommen und in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission registriert, aber die Entscheidung liegt in den Händen der deutschen Institutionen. Und von diesen gab es nie eine Entscheidung.

Es ist klar, dass wir versucht hatten, den Fall rechtlich zu klären, aber ohne Erfolg. Wir hatten das Postbank-Konto geschlossen, aber das Problem beeinflusst weiterhin unsere Solidaritätsarbeit.

Einer der jüngsten Fälle: eine Spende auf ein belgisches Konto für die Kosten des Volksgipfels in Brüssel im Juli dieses Jahres wurde von der belgischen Bank abgelehnt. Auch wenn wir medizinische Hilfsgüter oder Lebensmittel für Kuba kaufen wollen, kommt es immer wieder vor, dass europäische Unternehmen oder Banken den Kauf oder die Zahlung aus "Compliance"-Gründen verweigern. Das behindert zwar unsere immer ehrenamtliche Solidaritätsarbeit, aber wir haben bis heute immer eine Lösung gefunden.

Angelika Becker, Netzwerk Kuba / Deutschland auf dem Internationalen Tribunal gegen die Blockade Kubas.


Brüssel. 17. November 2023