Stellungnahme des Nationalbüros der ANAP zu von der US-Regierung getroffenen Maßnahmen

Am 22. April kündigte das State Department die Entscheidung an, Kaffee in die Liste der kubanischen Produkte aufzunehmen, deren Import von diesem Land genehmigt würde, wenn sie vom nicht-staatlichen Sektor produziert werden. Mit dieser Aktion wird eine im Februar 2015 durch die Regierung der Vereinigten Staaten erlassene Maßnahme weitergeführt, die in sehr begrenztem Rahmen kubanische Exporte akzeptiert, jedoch sämtliche von staatlichen Unternehmen produzierten Waren und Dienstleistungen ausschließt.

ANAP Bemerkenswert ist, dass bei ihrer Ankündigung das State Department erklärte, dass "die kubanischen Unternehmer ihre Unabhängigkeit vom Staat nachzuweisen haben", und darauf hinwies, dass dies eine weitere Maßnahme sei, die darauf gerichtet ist, "die Fähigkeit des kubanischen Volkes zu fördern, mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben zu erreichen und die Zukunft ihres Landes zu bestimmen".

Was das State Department nicht sagte, ist die Tatsache, dass Kuba seit Erlassen der Blockade auf unilaterale Weise von der Meistbegünstigungsbehandlung ausgeschlossen worden ist, die ihm als Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation zustehen würde, wodurch für jegliches kubanische Produkt, das in die USA exportiert werden soll, die höchsten Zolltarife zu entrichten sind, was dessen Import in jenes Land praktisch unmöglich macht.

Ebenso ignoriert es das Agrarreformgesetz, das nach dem Sieg der Revolution im Jahre 1959 in Kraft gesetzt wurde und das 200.000 Bauernfamilien zu Besitzern ihres Landes machte, und dass der kubanische Staat seitdem ein Programm für die produktive, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Bauernschaft unseres Landes implementiert hat und die Unterstützung der Produktion, den Zugang zu Krediten, einen sicheren Markt für ihre Produkte und zahlreiche Sozialleistungen gewährleistet hat.

Für niemanden ist es denkbar, dass ein kleiner Bauer direkt in die USA exportieren könne. Um dies möglich zu machen, müssen kubanische Außenhandelsunternehmen eingeschaltet und Finanztransaktionen in Dollar getätigt werden, deren Durchführung bisher nicht möglich war.

Wir sind uns bewusst, dass das Ziel dieser Maßnahmen darin besteht, uns kubanische Bauern zu beeinflussen und uns von unserem Staat zu trennen.

Wir kubanischen Kleinbauern fürchten uns nicht vor dem Wandel, solange dieser von uns selbst ausgeführt wird. Aus eben diesem Grund darf die ständige Anmaßung der Regierung der Vereinigten Staaten, die Einheit des Volkes Kubas zu durchbrechen, nicht zugelassen werden, weil dadurch ein revolutionärer Prozess zerstört würde, der uns partizipative Demokratie, Freiheit, Souveränität und Unabhängigkeit gebracht hat.

Wir kubanischen Bauern sind Mitglieder der sozialistischen Zivilgesellschaft und existieren als Teil des Staates und nicht als Gegenpol zu dem, der die Macht des Volkes repräsentiert. Zusammen mit den Arbeitern und unserem gesamten Volk sind wir mit dem Ziel der imperialistischen Politik konfrontiert, die Teilung und Desintegration der kubanischen Gesellschaft zu schüren, worauf eine Maßnahme wie die kürzlich angekündigte hinzielt.

Wenn die Regierung der Vereinigten Staaten wirklich zum Wohlergehen der Kubaner beitragen will, sollte sie die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade definitiv aufheben, die seit über 50 Jahren besteht und das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba darstellt.

Wir kubanische Bauern bekräftigen angesichts aller Risiken und Herausforderungen die Treue zu unserem revolutionären Staat und werden weiter einen gedeihlichen und nachhaltigen Sozialismus aufbauen, mit allen und für das Wohl aller, mit dem patriotischen Engagement, weiter für das Volk zu produzieren.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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Nationalbüros der ANAP, 04.05.2016
Granma Internacional, Juni 2016