Der US-Blockade trotzen

Zur Krebsbehandlung nach Kuba.

Das BBC Magazine berichtete unlängst anschaulich, wie die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba die Heilung von Menschen behindert bzw. sie sterben lässt, weil ihnen Medikamente aus Kuba vorenthalten werden.

Kuba ist seit mehr als 50 Jahren mit US-Sanktionen konfrontiert.

Cimavax, ein einzigartiges kubanisches Krebsmedikament, wird in New York State zwar getestet, fällt aber immer noch unter die Blockade.

Judy Ingels, 74 und an tödlichem Lungenkrebs im vierten Stadium erkrankt, wollte nicht länger warten. Wie einige andere US-amerikanische Krebspatienten auch, flog sie für die Behandlung nach Havanna – unter Umgehung der US-Gesetze.

Denn hier in Havanna bekommt sie Cimavax-Injektionen. Ein Medikament, das in kubanischen Versuchen das Leben von Lungenkrebspatienten verlängerte für Monate, manchmal Jahre.

"Ich mache mir keine Sorgen", sagt Ingels, "zum ersten Mal habe ich echte Hoffnung", beschreibt sie ihr Gefühl bei der Behandlung in Havanna.

Ingels, ihr Ehemann Bill und Tochter Cindy sind im La Pradera International Health Center im Westen von Havanna. Dort werden vorwiegend ausländische Patienten, Selbstzahler wie die Ingels, behandelt.

Mit seinem Poolkomplex und Palmen mutet La Pradera eher wie ein tropisches Hotel als ein Krankenhaus an. Vielleicht trägt die entspannte Atmosphäre ja auch zur Gesundung bei.

Trotzdem ist der Fall Judy Ingels ein krasses Beispiel, wie die Blockade nicht nur das Leben von Kubanern gefährdet, sondern auch das von Menschen in anderen Ländern, weil sie in ihrem Land keine kubanischen Medikamente bekommen.

Ein weiteres Beispiel sind die Amputationen bei Diabetikern in der Bundesrepublik. Es gibt ein hervorragendes kubanisches Medikament, das solche Amputationen verhindern könnte – wegen der Blockade aber in der BRD nicht zu haben ist.

Im Namen der Menschlichkeit kann die Forderung nur lauten, dass die USA ihre menschenverachtende Blockade endlich beenden.


CUBA LIBRE Marion Leonhardt

CUBA LIBRE 4-2017